StartseiteSchonzeiten, Mindestmaß etc.Schonzeiten und Maß / Verein

Ich berufe mich hier auf die Gewässerordnung des Anglerverein Rethem / Aller

Geschützt sind:
Äsche, Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elrize, Flussneunauge, Steinbeißer, Stör, Meerneunauge, Nase, Mühlkoppe, Rapfen, Schlammpeitzger

Maß:
Kopfspitze bis äußerstes Ende Schwanzflosse


Fangfähiger Fisch   Maß  max. Fangzahl / Tag  Schonzeit 
Aal  45    keine 
Barbe  35    keine 
Bachforelle  30  15.10 - 15.03 
Meerforelle  50  15.10 - 15.03 
Regenbogenforelle  30  keine 
Hecht  50  01.02 - 31.05 
Karpfen  40  keine 
Lachs  50    15.10 - 15.03 
Quappe  35    keine 
Schleie  25    keine 
Waller  50    keine 
Zander  50  01.02 - 31.05 
Weißfisch / Barsch  25    keine 


Verstöße gegen die Schonzeiten und Mindestlängen werden mit Entzug der Angelerlaubnis geahndet

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Alles weitere entnehmt bitte unserer Gewässerordnung ( zu finden unter "Downloads" )

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