Gewässer
Angelverbote durch Schutzgebietsausweisung
Durch die Schutzgebietsausweisung des “Landkreis Heidekreis” sind auch Teile unserer Vereinsgewässer mit Angelverbotszonen belegt worden.
In der Zeit vom 01.03. bis 15.07 eines jeden Jahres dürfen folgende zwei Seeabschnitte nicht befischt werden.
Erster Teilabschnitt
Altenwahlinger See
Obere Seite See Höhe Altenwahlingen
Zweiter Teilabschnitt Lüden- Schweinskuhle
Linke Seite B209 Rethemer Fährbrücke in Richtung Rethem
Zusätzlich besteht für Mitglieder des SAV Rethem die Möglichkeit, eine Jahreskarte für die Rethemer Fähre für 40 € zu erwerben.