Gewässer

Angelverbote durch Schutzgebietsausweisung

Durch die Schutzgebietsausweisung des “Landkreis Heidekreis” sind auch Teile unserer Vereinsgewässer mit Angelverbotszonen belegt worden.

In der Zeit vom 01.03. bis 15.07 eines jeden Jahres dürfen folgende zwei Seeabschnitte nicht befischt werden.

Erster Teilabschnitt
Altenwahlinger See

Obere Seite See Höhe Altenwahlingen

Zweiter Teilabschnitt Lüden- Schweinskuhle

Linke Seite B209 Rethemer Fährbrücke in Richtung Rethem

Zusätzlich besteht für Mitglieder des SAV Rethem die Möglichkeit, eine Jahreskarte für die Rethemer Fähre für 40 € zu erwerben.

Aller
Böhme
Karfortsee
Prulls Waldsee
Altenwahlinger
Kleine Fähre
Kirchwahlinger
Schweinslüdenkuhle