Schonzeiten und Mindestmaß
Das Brittelmaß ist die Länge des Tieres, die von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen wird. Es ist gesetzlich verboten, sich Fische anzueignen, die während der Schonzeit gefangen wurden oder die das Brittelmaß nicht erreicht haben.
Werden Fische während der Schonzeit oder unter dem Brittelmaß lebend gefangen, so sind sie sofort mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückzusetzen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Schleimhaut des Fisches nicht verletzt wird.
Aus diesem Grund hat jeder Angler einen Kescher, eine Vorrichtung zum Abmessen und eine zum Töten der Fische, einen Hakenlöser beim Raubfischangeln zusätzlich eine Schonrachensperre mitzuführen und zu verwenden.