Fischereiprüfung
Wer bietet Fischereilehrgänge an?
Grundsätzlich hält der Anglerverein Rethem/Aller mindestens einmal im Jahr Fischereilehrgänge mit anschließender Prüfung ab. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Anzahl an Prüflingen. Der Anglerverein arbeitet für die Durchführung mit dem Bezirk Heide I und dem Landessportfischerverband Niedersachsen zusammen und stellt hierfür fachkundiges Personal zur Verfügung. Wer Interesse an einem Fischereilehrgang hat, meldet sich bitte beim ersten Vorsitzenden Herbert Stienert (Kontakt unter “Vorstand zu finden”).
Fischereiprüfung
Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. informiert:
Die Fischerprüfung
Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige
Voraussetzung für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel. Sie ist auch
Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins.
Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser
Forderung die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.
Im Landesverband werden jährlich rd. 7.000 Fischerprüfungen durchgeführt.
Der Landesverband bietet in seinem Wirkungsbereich allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern
die Möglichkeit an, im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung
die notwendigen Kenntnisse zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben.
Die Lehrgänge werden von den Mitgliedsvereinen durchgeführt.
- Die Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit
einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen - Gewässerkunde
- Gerätekunde (Theorie)
- Natur- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Praktischer Teil - Gerätekunde ( Praxis)
- Praktische Handhabung (Werfen)
- Der Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung
unterrichtet.
In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die
Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der
mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von
Ausbildungsstunden Praxis umfaßt. - Die Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn
- im theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60
Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig
beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens
sechs Fragen richtig beantwortet sein; - im praktischen Teil der Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen
auf die Arenbergscheibe (mindestens 30 von 100 möglichen Punkten) und die
Weitwurfbedingungen (mindestens 25 m) erfüllt.
Die Fischerprüfung
- Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane,
Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2.Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern
vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3.Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der
Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser.
Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die
Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben
und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laichund
Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre
Bedeutung.
4.Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht
erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes
Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des
Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der
praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5.Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der ”Kreatur Fisch‘, d. h. schonende
Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von
Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer
zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des
Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs,
der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern
entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer
lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen
Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-
Biotopen.
6.Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der
Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein).
Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein,
Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht.
Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene
Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden.
Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenflschereiordnung,
Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
Die Fischerprüfung
(Werfen mit einem Kunststoffgewicht – 7,5 g)
1.Gewichtzielwürfe auf Arenbergscheibe
Rute: Einhandrute 1.37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe
und ein Spitzenring
Rolle: Stationärrolle, handelsüblich
Schnur: beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge
Gewicht: 7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge
einschließlich Öse höchstens 6.5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm
Wurfbahn: Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m,
1,35 m, 1,95 m, 2.55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe
von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke;
Farbe der Tuchscheibe: grün, der Ringe: weiß, des Zielkerns:
mattschwarz; Ringstärke: 2 cm
Startplätze: siehe Abbildung
Startbrett: 1,00 m lang, 10cm hoch
Würfe: von jedem Startplatz aus 2 Würfe
Startplatz 1: Pendelwurf unter der Hand
Startplatz 2: Seitenwurf rechts Startplatz 3: Überkopfwurf
Startplatz 4: Seitenwurf links Startplatz 5: beliebig
Zeit: 5 Minuten
Wertung: von der Mitte aus 10 – 8 – 6 – 4 – 2 Punkte
Höchstpunktzahl: 100, Mlndestpunktzahl: 30
2.Gewichtweitwurf
Rute: wie oben
Rolle: wie oben
Schnur: wie oben
Gewicht: wie oben
Wurfbahn: 100 m lang, 50 m breit; siehe Abbildung
Startbrett: wie oben
Wurfart: beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf
Zeit: je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf
Wertung: der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche